Kontakt:
Telefon: 08441 40 81 9-10
Mobil: 0151 289 40 350
E-Mail: info@kei-pfaffenhofen.de
Impressum | Datenschutz | AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Stand 18.12.2025
Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur AöR (KEI),
vertreten durch den Vorstand:
Herrn Arthur Kraus,
Färberstraße 7a
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der KEI – Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur AöR Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm (nachfolgend Auftragnehmer) im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, dem Betrieb, der Instandhaltung, Modernisierung, Verwaltung sowie der langfristigen Vermietung oder Verpachtung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien sowie der damit im Zusammenhang stehenden Beratung, insbesondere der Energieberatung.
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Die AGB gelten gegenüber allen, mit dem der Auftragnehmer in einer Vertragsbeziehung steht, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden oder Gebietskörperschaften handelt.
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Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
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Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 1a Besondere Informationen für Verbraucher
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Identität und Kontaktdaten des Unternehmers:
KEI - Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur AöR
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Färberstraße 7a
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
Telefon: 08441 4081910
E-Mail: info@kei-pfaffenhofen.de
Vertretungsberechtigt: Vorstand: Herr Arthur Kraus
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Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich erneuerbarer Energien an, insbesondere:
• Energieberatung für Privatpersonen und Unternehmen in energietechnischen, wirtschaftlichen und förderrechtlichen Fragen
• Planung, Projektierung, Bau, Betrieb, Modernisierung und Rückbau von Energieanlagen (z.B. Photovoltaik-, Speicher-, Lade- oder Wärmeerzeugungssysteme)
• Technische und kaufmännische Betriebsführung
•Vermietung und Verpachtung von Anlagen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, Vertrag oder der Projektbeschreibung.
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Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelvertrag etwas Abweichendes geregelt ist. Es fallen keine zusätzlichen Liefer- oder Versandkosten an, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart.
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Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Wartungsverträge, Betriebsführungsverträge, Miet- oder Pachtverträge) ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Bei einmaligen Dienstleistungen (z.B. Energieberatung, Planung) endet der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung.
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Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail, online) geschlossen werden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht entsprechend nachfolgender Widerrufsbelehrung zu. Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers nach vorheriger Bestellung des Verbrauchers geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
KEI - Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur AöR
Färberstraße 7a
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
E-Mail: info@kei-pfaffenhofen.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verlieren.
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Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden:
An
KEI - Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur AöR
Färberstraße 7a
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:(Bezeichnung der Dienstleistung)
Bestellt am/erhalten am: _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: _______________
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Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. bei Hausbesuchen im Rahmen der Energieberatung) oder im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail, online) geschlossen werden, gelten zusätzlich folgende Informationen:
a) Hauptgeschäftstätigkeit: Der Auftragnehmer ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und erbringt Dienstleistungen im Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere Energieberatung, Planung, Errichtung und Betrieb von Energieanlagen.
b) Gesamtpreis: Der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausgewiesen. Können die Kosten nicht im Voraus berechnet werden (z.B. bei stundenbasierter Beratung), wird die Berechnungsgrundlage angegeben.
c) Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen: Siehe Absatz 3 sowie §§ 2, 6 dieser AGB.
d) Bestehen eines Widerrufsrechts: Siehe Absatz 5 dieser Vorschrift.
e) Vertragsdauer: Siehe Absatz 4 dieser Vorschrift.
f) Mindestlaufzeit: Sofern vereinbart, ergibt sich diese aus dem Einzelvertrag.
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Gewährleistung und Garantien
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 633 ff. BGB für Werkverträge bzw. §§ 611a ff. BGB für Dienstverträge. Besondere Garantien werden nicht übernommen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart.
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Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Allerdings verpflichten sich die Parteien gemäß § 14 dieser AGB zunächst zu Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
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Hinweis auf gesetzliche Rechte
Diese Informationen lassen die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers unberührt. Insbesondere bleiben die Gewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche bestehen.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
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Angebote des Auftragnehmers sind – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders angegeben – für die Dauer von vier Wochen ab Ausstellungsdatum verbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande. Bei Verbrauchern erfolgt eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
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Der Auftragnehmer bietet Leistungen im Bereich erneuerbarer Energien an, darunter insbesondere:
• Planung, Projektierung, Bau, Betrieb, Modernisierung und Rückbau von Energieanlagen (z. B. Photovoltaik-, Speicher-, Lade- oder Wärmeerzeugungssysteme),
• technische und kaufmännische Betriebsführung,
• Vermietung und Verpachtung von Anlagen,
• Energieberatung in energietechnischen, wirtschaftlichen und förderrechtlichen Fragen. -
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, Leistungsverzeichnis, Vertrag oder einer Projektbeschreibung.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
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Bei Energieberatungsleistungen für Verbraucher wird der Auftragnehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss über den voraussichtlichen Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten informieren. Sofern der Verbraucher wünscht, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, wird eine entsprechende ausdrückliche Zustimmungserklärung eingeholt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:
• Zugang zu Grundstücken und Gebäuden,
• Bereitstellung von Planunterlagen und Genehmigungen,
• notwendige Informationen über bestehende Leitungen, Netze, bauliche Besonderheiten.
• Bei Energieberatung: Bereitstellung relevanter Unterlagen (z.B. Energieabrechnungen, Baupläne, Verbrauchsdaten) -
Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Verbrauchern erfolgt eine angemessene vorherige Information über erforderliche Mitwirkungshandlungen.
§ 4 Abnahme und Gefahrübergang
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
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Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgenommen werden.
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Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
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Bei reinen Dienstleistungen (insbesondere Energieberatung) gilt die Leistung mit Übergabe des Beratungsberichts bzw. der vereinbarten Dokumentation als erbracht.
§ 5 Leistungsänderungen / Mehrvergütung
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Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs, ist der Auftragnehmer zur Durchführung nur verpflichtet, wenn eine entsprechende Vereinbarung über die Vergütung und den Zeitrahmen getroffen wird.
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Wird eine zusätzliche Vergütung erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nach § 2 Abs. 2 VOB/B bzw. nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen. Bei Verbrauchern erfolgt eine vorherige transparente Information über die Mehrkosten und deren Berechnung.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich bei Unternehmern netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
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Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelvertrag etwas Abweichendes geregelt ist.
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Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen:
• Bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)
• Bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB)
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten und auszusetzen, sofern dies verhältnismäßig ist. -
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen, soweit dies im Einzelvertrag vereinbart oder branchenüblich ist.
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Im Falle von Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, diese gesondert abzurechnen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
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Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen entsteht Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen.
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Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
§ 8 Schutzrechte / Unterlagen
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An Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Plänen und anderen technischen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb des vertraglichen Zwecks genutzt werden.
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Der Auftraggeber sichert zu, keine Rechte Dritter zu verletzen, wenn er dem Auftragnehmer Vorgaben (z. B. Pläne, Marken, Designs) überlässt.
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Bei Energieberatungsleistungen erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Beratungsberichten für eigene Zwecke.
§ 9 Gewährleistung und Verjährung
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Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, sofern nicht abweichend geregelt. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsfristen unberührt.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich zu rügen. Bei Unternehmern beträgt diese Frist 7 Werktage.
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Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Abnahme, sofern kein Bauwerk betroffen ist. Bei Bauwerken sowie gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
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Bei Energieberatungsleistungen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung durch Überarbeitung des Beratungsberichts oder ergänzende Beratung.
§ 10 Haftung
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Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
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Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn solche Schäden aufgrund einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder im Zusammenhang mit einer Verletzung von Kardinalpflichten entstanden sind.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
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Soweit eine Haftung durch eine vom Auftragnehmer abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist, beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf die Versicherungsleistung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen Nachweise über die Versicherungssummen zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig übermittelte Informationen oder Unterlagen zurückzuführen sind, die vom Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten bereitgestellt wurden.
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Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 2 bis 6 gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit sie gesetzliche Mindestrechte einschränken würden.
§ 11 Vertragsstrafe / Schadensersatz
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Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftraggeber (z. B. unterlassene Mitwirkung) ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden geltend zu machen.
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Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist projektspezifisch möglich und bedarf gesonderter Regelung.
§ 12 Referenznennung
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt (z. B. Standort, Leistungsdaten, technische Details) zu Referenzzwecken in geeigneter Weise (z. B. Website, Broschüren) darzustellen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht. Bei Verbrauchern wird vor einer Referenznennung eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt.
§ 13 Exportkontrolle / Compliance
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Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine nationalen oder internationalen Exportvorschriften entgegenstehen.
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Der Auftraggeber sichert zu, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Umwelt-, Energie-, Zoll-, Lieferkettenrecht) einzuhalten.
§ 14 Gerichtsstand und Streitbeilegung
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Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Zu diesem Zweck werden sie innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung der anderen Partei Verhandlungen aufnehmen.
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Kommt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beginn der Verhandlungen keine Einigung zustande, verpflichten sich die Parteien, vor Anrufung eines staatlichen Gerichts ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Die Schlichtung erfolgt unter Beteiligung einer anerkannten Schlichtungsstelle oder eines unabhängigen Schlichters, auf den sich die Parteien innerhalb von weiteren 14 Kalendertagen einigen. Kommt keine Einigung über die Person des Schlichters zustande, kann jede Partei die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, um die Benennung eines geeigneten Schlichters ersuchen.
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Erst wenn das Schlichtungsverfahren endgültig gescheitert ist oder mehr als 60 Kalendertage nach Einleitung des Schlichtungsverfahrens keine Einigung erzielt wurde, ist der Rechtsweg eröffnet.
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Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Pfaffenhofen a. d. Ilm).
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 15 Schlussbestimmungen
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
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Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.